Abreißseil und Sicherungsseil: Was ist der Unterschied und wann ist was Pflicht?
Abreißseil oder Sicherungsseil – zwei Begriffe, zwei Funktionen
Zunächst das Wichtigste: Abreißseil und Sicherungsseil sind nicht dasselbe – auch wenn beide dazu dienen, im Notfall eine Verbindung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug herzustellen. Der entscheidende Unterschied liegt im Anhängertyp:
- Gebremste Anhänger (über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht) sind mit einem Abreißseil ausgestattet. Löst sich der Anhänger vom Zugfahrzeug, zieht das Seil zunächst die Bremse des Anhängers an – und reißt danach gezielt ab. So kommt der Anhänger kontrolliert zum Stillstand.
- Ungebremste Anhänger (bis 750 kg) benötigen ein Sicherungsseil oder eine Sicherungskette – auch Fangseil genannt. Dieses soll verhindern, dass der Anhänger nach dem Abspringen vom Kugelkopf vollständig vom Zugfahrzeug getrennt wird.
In der Praxis werden viele Bezeichnungen synonym verwendet: Abreißleine, Fangseil, Losreißvorkehrung oder Sicherheitsvorkehrung meinen je nach Zusammenhang eines dieser beiden Systeme. Entscheidend ist immer, welcher Anhängertyp gefahren wird.
Vorschriften in Deutschland: Was ist Pflicht?
In Deutschland gelten folgende Regelungen:
Gebremste Anhänger ab 750 kg: Ein Abreißseil ist gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich in der Regel um ein ummanteltes Stahlseil von etwa 100 cm Länge mit einem Karabinerhaken. Idealerweise wird es durch eine Öse oder Bohrung an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt. Ist keine solche Öse vorhanden, genügt in Deutschland das Überlegen des Seils als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung – auch wenn das aus Sicherheitsgründen nicht empfehlenswert ist.
Ungebremste Anhänger bis 750 kg: Eine zusätzliche Sicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt der ADAC ausdrücklich, auch diese Anhänger mit einem Sicherungsseil oder einer Kette zu sichern – damit der Anhänger beim Abspringen nicht unkontrolliert davonrollt.
Für das Sicherungsseil ungebremster Anhänger empfiehlt der ADAC eine Bruchlast von 750 bis 1.500 dekaNewton (daN) – das entspricht etwa dem Einfachen bis Doppelten des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers.
Die Hollandöse: Was steckt dahinter und wann brauche ich sie?
Die sogenannte Hollandöse ist eine Vorrichtung – oft ein Bügel, eine Schelle oder eine Klemme –, die am Kugelhals der Anhängerkupplung angeschraubt wird. Sie dient dazu, das Abreiß- oder Sicherungsseil sicher zu befestigen und vor dem Abrutschen zu schützen.
In Deutschland ist die Hollandöse keine Pflicht, aber eine kluge Vorsichtsmaßnahme. In mehreren europäischen Ländern hingegen ist eine solche Abrutschsicherung gesetzlich vorgeschrieben – das bloße Überlegen des Seils über den Kugelhals ist dort ausdrücklich unzulässig.
Wer seine Anhängerkupplung oder sein Fahrzeug nicht mit einer geeigneten Befestigungsmöglichkeit ausgestattet hat, kann die Hollandöse nachrüsten. Entsprechendes Zubehör ist im Fachhandel erhältlich. Achtung bei automatisch einfahrbaren oder elektrischen Kupplungen: Hier muss die nachgerüstete Vorrichtung vor dem Einklappen der Kupplung entfernt werden, um ein Verklemmen zu vermeiden.
Anhänger Sicherung im Ausland: Diese Regeln gelten in Europa
Wer mit dem Anhänger ins europäische Ausland fährt, sollte sich vorab über die länderspezifischen Vorschriften informieren. Die Anforderungen an Sicherungsseil, Abreißleine und Hollandöse unterscheiden sich teils erheblich – und die Bußgelder bei Verstößen sind nicht zu unterschätzen.
Dänemark: Bei gebremsten Anhängern muss das Abreißseil gegen Abrutschen vom Kugelhals gesichert sein – zum Beispiel durch eine Öse. Fehlt diese, muss sie vor der Fahrt montiert werden. Bußgeld bei Verstoß: rund 134 Euro.
Niederlande: Alle Anhänger benötigen eine Sicherheits- oder Reißbremsvorkehrung. Das Seil muss zwingend mit einer Hollandöse oder einem Bügel gesichert sein – ein bloßes Überlegen über den Kugelhals ist verboten. Bußgeld: bis zu 230 Euro.
Norwegen: Ungebremste Anhänger brauchen ein Sicherungsseil aus zwei Ketten oder Stahlseilen mit ausreichender Bruchfestigkeit. Kein pauschales Bußgeld, aber bei mangelnder Sicherung droht ein Benutzungsverbot.
Österreich: Alle Anhänger benötigen eine Sicherheitsvorkehrung. Gebremste Anhänger: Abreißseil. Ungebremste Anhänger: Sicherungsseil oder Kette. Bußgeld: bis zu 100 Euro.
Schweiz: Sowohl gebremste als auch ungebremste Anhänger müssen gesichert sein, das Seil muss gegen Abrutschen gesichert sein. Bei abnehmbaren Kupplungen ist die Hollandöse am Kugelhals nur für ausländische Fahrzeuge zulässig, wenn keine andere Befestigungsmöglichkeit besteht. Strafe: bis zu rund 655 Euro. Achtung: Das Schweizerische Bundesgericht stufte unsachgemäße Befestigung 2023 als "mittelschwere Widerhandlung" ein – mit möglichem Fahrverbot von mindestens vier Monaten für Fahrten in der Schweiz.
Slowenien: Gebremste Anhänger benötigen ein Abreißseil, ungebremste ein Sicherungsseil oder eine Kette. Der ADAC empfiehlt eine Abrutschsicherung.
Spanien: Gebremste Anhänger: Abreißseil Pflicht. Ungebremste Anhänger: Sicherungsseil oder Kette erforderlich. Der ADAC empfiehlt auch hier eine Abrutschsicherung.
Häufige Fragen rund um Abreißseil und Sicherungsseil
In Deutschland ist ein Sicherungsseil für ungebremste Anhänger bis 750 kg gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt es jedoch ausdrücklich – und im europäischen Ausland (z. B. Österreich, Niederlande, Schweiz) ist es für alle Anhänger Pflicht.
Eine Hollandöse ist eine Befestigungsvorrichtung (Bügel, Schelle oder Klemme) am Kugelhals der Anhängerkupplung, die das Abreiß- oder Sicherungsseil vor dem Abrutschen schützt. In Deutschland ist sie keine Pflicht, in den Niederlanden, der Schweiz und Dänemark hingegen gesetzlich vorgeschrieben.
Je nach Land drohen Bußgelder zwischen rund 100 Euro (Österreich) und bis zu 655 Euro (Schweiz). In der Schweiz kann es sogar zu einem Fahrverbot von mindestens vier Monaten kommen – auch für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis.
Ja. Im Fachhandel sind verschiedene Bügel, Schellen und Klemmen erhältlich, die am Kugelhals angeschraubt werden. Bei automatisch einfahrbaren Kupplungen muss die Vorrichtung vor dem Einklappen entfernt werden.
Der ADAC empfiehlt eine Bruchlast von 750 bis 1.500 dekaNewton (daN) – das entspricht in etwa dem Einfachen bis Doppelten des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers.